| Wer trägt die Kosten eines Arbeitsunfalls? |
|
Wer trägt die Kosten eines Arbeitsunfalls? Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Berufsgenossenschaft wesentlich mehr Leistungen - zum Großteil ohne die sonst notwendigen Zuzahlungen. Nicht nur Leistungen im medizinischen Bereich sondern auch Leistungen zur Verbesserung der Lebensqualität (Haus-Umbauten für Rollstuhlfahrer z.B.) oder Unfallrenten werden von der BG gezahlt. Eine ambulante Behandlung erfolgt in der Regel jedoch nicht durch den Hausarzt sondern durch die von der Berufsgenossenschaft zugelassenen so genannten "D-Ärzte". Zusammenfassend kann gesagt werden dass die Leistungen der Berufsgenossenschaft um ein Wesentliches die der gesetzlichen Krankenkasse überschreiten - prüfen Sie also bei jedem Zweifelsfall ob es sich nicht um einen Arbeitsunfall handeln könnte. Nach einer einfachen Meldung durch Sie bei einer beliebigen BG wird diese Ihren Fall von Recht wegen überprüfen. Auch Berufskrankheiten können von der BG übernommen werden! Ein gutes Beispiel ist hier die Staublunge eines Bergwerkarbeiters. Über dieses und weitere interessante Themen können Sie sich im Wissensbereich von www.krankenversicherungen-24.info informieren. A.Friedrich Krankenversicherungen-24.info |
| < zurück | weiter > |
|---|