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Tipps zur Unfallversicherung |
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Eine private Unfallversicherung kann zwar keinen Unfall verhindern, aber sie kann zumindest vor den finanziellen Folgen schützen - vorausgesetzt man hat den richtigen Tarif mit ausreichenden Versicherungssummen abgeschlossen. Worauf Sie beim Abschluß einer neuen bzw. Überprüfung einer bestehenden Unfallversicherung achten sollten, wollen wir in diesem Beitrag erläutern.
- Auf ausreichende Versicherungssumme bei Vollinvalidität achten!
Die meisten Unfaälle gehen glimpflich aus. Wer aber durch einen Unfall eine dauerhafte Invalidität erleidet, kann unter Umständen seine Arbeit nicht mehr ausüben und benötigt zusätzlich noch Geld für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder für eine Haushaltshilfe. Deshalb sollte die Versicherungssumme für den Fall einer Vollinvalidität mindestens 300.000 € betragen.
- Tarife mit Progression nutzen!
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Ohne Progression erfolgt die Invaliditätsleistung prozentual dem jeweiligen Grad der Invalidität. Bei Vereinbarung einer Progression erhöht sich die Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung schon ab 25%-iger Invalidität progressiv entsprechend nebenstehendem Diagramm. Dies ist eine preiswerte Variante, um insbesondere den Fall einer hohen Invalidität abzusichern.
Bei einer Grundinvaliditätssumme von zum Beispiel 100.000 € in Kombination mit einer 350%-igen Progression würden also im Falle einer 50%-igen Invalidität bereits 100.000 € zur Auszahlung kommen und bei einer 100%-igen Invalidität sogar 350.000 €.
- Auf unnötige Extras verzichten!
Häufig werden im Rahmen einer Unfallversicherung noch Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Schmerzensgeld oder Kurkostenbeihilfe angeboten. Doch diese Extras decken zweifellos keine existenzbedrohenden Risiken ab und verteuern die Police nur unnötig. Sinnvoll dagegen ist die Vereinbarung einer kleinen Todesfall-Leistung. Denn bis zu deren Höhe wird bei schweren Unfällen ein Vorschuß gezahlt, wenn noch nicht feststeht, wie hoch der Invaliditätsgrad nach Abschluß der Behandlungen sein wird.
- Beiträge online berechnen!
Eine schnelle Übersicht zum Beitrag für private Unfallversicherungen gibt Ihnen ein anonymer Vergleich zur Unfallversicherung. Da Sie weder Anschrift noch Telefonnummer angeben müssen, können Sie verschiedene Varianten berechnen und so die für Sie optimale Variante bestimmen.
Meiden Sie jedoch sogenannte Online-Vergleiche, bei denen Sie zuerst Ihre Anschrift angeben müssen. Die Wohnanschrift ist garantiert nicht erforderlich, um den Beitrag für eine Unfallversicherung berechnen zu können. Aber für einen Adresshandel ist sie natürlich zwingend erforderlich!
- Für den Beitragsvergleich berufliche Tätigkeit angeben!
Häufig wird bei Online-Vergleichen statt der beruflichen Tätigkeit die Eingabe einer Risikogruppe "A" für kaufmännisch/verwaltend Tätige oder "B" für körperlich/handwerklich Tätige gefordert. Ein solcher Vergleich führt in vielen Fällen jedoch zu falschen Ergebnissen und ist deshalb wertlos. Denn die Einstufung erfolgt durch die Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich. Bei einigen Gesellschaften kann sich selbst ein Bäcker, Fleischer oder Mechaniker zum günstigeren Tarif versichern.
Meiden Sie also Online-Vergleiche, bei denen Sie sich für eine Risikogruppe entscheiden sollen, Sie werden damit praktisch zu einer fehlerhaften Eingabe gezwungen!
- Definition des Begriffs "Unfall" überprüfen!
Entsprechend den "Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen" liegt ein Unfall nur vor, wenn die versicherte Person durch ein
- plötzlich
- von außen
- auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- unfreiwillig
- eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Deshalb sollten in den "Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung" einige Erweiterungen enthalten sein und zumindest
- Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen (nicht unfreiwillig),
- Gesundheitsschäden eines durch Herzinfarkt oder Schlaganfalls hervorgerufenen Unfalls (nicht von außen wirkend) und
- Gesundheitsschäden durch Insektenstiche bzw. Zeckenbisse
mitversichert werden.
- Auf sonstige Bedingungsverbesserungen achten!
Natürlich muß die Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr (also im Beruf und in der Freizeit) gültig sein. Sinnvoll ist auch eine verbesserte Gliedertaxe. Denn gerade bei einem Tarif mit Progression wird die Versicherungsleistung deutlich höher, wenn z.B. die Funktionsunfähigkeit einer Hand im Handgelenk mit 70% statt der üblichen 55% bewertet wird. Aber dies ist nur ein Beispiel, eine verbesserte Gliedertaxe enthält i.d.R. wesentlich mehr Verbesserungen!
Darüberhinaus bieten einige Versicherer noch weitere Bedingungsverbesserungen bzw. -erweiterungen an, die je nach Hobby und Lebensgewohnheit für den einzelnen durchaus sinnvoll sein können, z.B.:
- Mitversicherung von Infektionskrankheiten,
- Einschluß von Impfschäden,
- Mitversicherung tauchtypischer Gesundheitsschäden und
- Einschluß von Bewußtseinsstörungen durch Alkohol bis zu bestimmten Promille-Grenzen.
Relativ einfach wird dies, wenn Sie einen Vergleich zur Unfallversicherung nutzen, bei dem Sie auswählen können, welche dieser Kriterien die Unfallversicherung zwingend erfüllen soll.
- Nur Unfallversicherungen mit einjähriger Vertragsdauer abschließen!
Unser Leben ist abwechslungsreich und verlangt von uns ein hohes Maß an Flexibilität. Schnell kann sich z.B. die berufliche Tätigkeit ändern. Wird Ihre Unfallversicherung auch unter Berücksichtigung dieser neuen Tätigkeit noch eine der günstigsten sein? Oder wird es demnächst neue Anbieter mit noch günstigeren Unfallversicherungen geben?
Ihre Unfallversicherung sollte so flexibel wie Ihr Leben sein. Schließen Sie deshalb nur Verträge mit einjähriger Vertragsdauer ab. Diese verlängern sich dann trotzdem von Jahr zu Jahr, wenn Sie nicht spätestens 3 Monate vor Ende eines Versicherungsjahres kündigen.
- Wechsel einer beruflichen Tätigkeit unbedingt melden!
Haben Sie eine Unfallversicherung abgeschlossen und ändert sich danach Ihre berufliche Tätigkeit, so melden Sie den Berufswechsel unbedingt Ihrer Versicherungsgesellschaft. Dies kann zwar unter Umständen auch zu einer Erhöhung des Beitrages führen. Aber nur so stellen Sie sicher, daß Sie im Falle eines Falles die vereinbarten Versicherungsleistungen auch erhalten!
Gerd Kemnitz
epost[ at ]unfallversicherung-sofort-vergleich.de |