| Rürup Rente |
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Was die „Riester-Rente“ für den Normalverdiener ist, ist die Rürup Rente für den Freiberufler oder den hochbesteuerten Selbständigen. Mit dem Ziel einer Stabilitätssicherung von Beiträgen für Kranken- und Rentenversicherung erarbeitete Hans-Adalbert Rürup als Wirtschaftsweiser die nach ihm benannte „Rürup-Rente“. Diese Rentenvariante ist eine weitere Möglichkeit auf staatliche Förderung bei der privaten Altersvorsorge seit Erlass des Alterseinkünftegesetzes 2005. Die Aussicht jährliche Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der php" target="_blank">Rürup Rente steuerlich absetzen zu können, macht sie besonders interessant für ihre Zielgruppe. Denn Selbstständige mit entsprechend hohen Abgabepflichten haben keinen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge oder „Riester-Rente“. Auch eine günstigere Steuerbehandlung bei Abschluss einer klassischen Rentenversicherung ist seit 2005 unterm Stichwort „Sonderausgaben“ nicht mehr möglich. Ähnliches gilt für Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch hier macht die Wahl der „Rürup-Rente“ Sinn. Der Gesetzgeber schuf nämlich gleichzeitig einen neuen Höchstbetrag für Sonderausgaben. Zudem schiebt die „Rürup-Rente“ fremden Zugriffsansprüchen einen Riegel vor. Denn der Versicherungsvertrag ist vor Rentenbeginn nicht auflösbar und kann somit auch nicht als Wertanlage gepfändet werden. Der während der Laufzeit angesparte Betrag wird mit Eintritt ins Rentenalter lebenslang in monatlichen Schritten ausgezahlt. Auf diese Weise kann diese Rentenform eine realistische Basisversorgung im Alter leisten. Ganz anders die gesetzliche Rentenversicherung, die in ihren Leistungen weiterhin gekürzt werden wird. Bei Todesfall können die Leistungen der „Rürup-Rente“ außerdem etwa über eine zusätzlich abgeschlossene Hinterbliebenenrente und/oder Risikoversicherung auf die Ehegemeinschaft umgeleitet werden. Dieser beläuft sich auf jährlich maximal 20.000 €. für Ledige und für Verheiratete maximal 40.000 €..Damit hat z.B. auch ein Angestellter die Chance unter Nutzung steuerlicher Vorteile seine spätere Pensionierung finanziell abzufedern. Aufgrund der steuerlichen Begünstigungen ist somit vor Abschluss nicht nur eine steuerliche Beratung empfohlen. Da die „Rürup-Rente“ auch fondsgebunden abschließbar ist, wird wiederholt ein Vergleich der Leistungsmöglichkeiten bei der Wahl des Versicherungsgebers angeraten. Autor: Udo Langkau
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