Eine private Arbeitslosenversicherung kann die Versorgungslücke schließen
 

In Zeiten einer Konjunkturflaute ist natürlich auch die Arbeitslosenrate recht hoch. Tagtäglich werden Arbeitnehmer in Deutschland aufgrund betriebsbedingter Kündigungen entlassen. Was dann folgt, ist äußerst unangenehm für die Betroffenen: Nach dem Gang zum Arbeitsamt (neu: Bundesagentur für Arbeit) und dem Einreichen diverser Formulare, Anträge und Bescheinigungen erhält man (insofern man die Voraussetzungen erfüllt) das Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Höhe des ALG I liegt ungefähr bei 60 Prozent des letzten Nettogehalts und wird maximal 12 Monate lang gezahlt. Sollte man in dieser Zeit keine neue Anstellung finden, so kann man dann das Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen. Das ALG II ersetzt hierbei die Sozialhilfe und es findet in der Antragsprozedur eine Bedarfsberechnung statt. Es spielt dabei weniger die Rolle, wie viel man bis dahin während der Beschäftigungszeiten in die staatliche Arbeitslosenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung eingezahlt hat.

Üblicherweise fällt dann bei den meisten Arbeitslosen das ALG II geringer aus als das ALG I.

Was ist nun die Folge?

Wie Sie sicherlich leicht erkennen können, entsteht eine Art Versorgungslücke. Für den monatlichen Bedarf des täglichen Lebens steht weniger Geld zur Verfügung, die laufenden Kosten müssen aber weiterhin gedeckt werden: Miete, Auto, Versicherungen, Essen und Trinken, Kleidung usw. Diesem Problem kann man nun so begegnen, indem man selbst die laufenden Kosten gering hält bzw. schon vorab minimiert. Man sollte sich dabei vor allem bei Ratenkäufen überlegen, unter welchen Umständen man noch die Raten bezahlen könnte. Auch bei Versicherungsbeiträgen kann man einsparen, indem man nur wichtige Versicherungen abschließt, unnötige Versicherungsverträge aufkündigt bzw. stilllegt und sich durchaus auch einmal bei günstigen Direktversicherungen Angebote einholt.

Eine weitere Möglichkeit, die Versorgungslücke bei Arbeitslosigkeit zu schließen, ist eine sogenannte private Arbeitslosenversicherung. Im Leistungsfall soll dabei der Versicherungsnehmer einen bestimmten Geldbetrag monatlich von der Versicherung erhalten. Dieses Geld soll unabhängig von ALG I oder II gezahlt werden, es ist also als zusätzliche Einkommensquelle in der Arbeitslosenzeit zu verstehen. Voraussetzung dabei ist üblicherweise, dass dem Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt wird, er also nicht durch eigenes Verschulden entlassen wurde. Natürlich kann man eine private Arbeitslosenversicherung nicht erst dann abschließen, wenn man bereits arbeitslos ist. Dies muss bereits zur Zeit der Beschäftigung erfolgt sein. Ob sich solch eine Versicherung im Einzelfall lohnt, kann man nicht pauschal antworten. Derjenige, der sie abgeschlossen hat und in den Leistungsfall tritt, könnte sich durchaus über das zusätzliche Geld freuen. Derjenige, der arbeitslos wird und dann erst bemerkt, dass ihm kaum genügend Geld zur Verfügung steht, wird sich vielleicht sagen: „Ach hätte ich nur damals…“. Das zusätzliche „Arbeitslosengeld“ kann bis zu 1000 EUR monatlich betragen, je nachdem in welcher Höhe man die freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließt. Vor Vertragsabschluss sollte man in jedem Fall die Versicherungsbedingungen genau lesen und ggf. auch überprüfen lassen.

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