Direktversicherung und Riester Rente
Die Direktversicherung zählt in Deutschland zu den in Deutschland zu den Klassikern der Altersvorsorge.
Sie ist eine speziell geförderte Form der Kapitallebens- oder Rentenversicherung, bei welcher der Arbeitgeber Arbeitgeber die Beiträge direkt an die Versicherungsgesellschaft überweist.

Nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft gab es zum Ende des Jahres 2000 in der Bundesrepublik 5,8 Millionen Direktversicherungsverträge.
Das Interesse an dieser Form der Altersvorsorge steigt seit Einführung der Riester Rente stark, da jeder Arbeitnehmer das Recht hat einen Teil seines Gehalts in eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge umzuwandeln. Dieses Vorgehen wird auch Entgeltumwandlung genannt.

Werden vom Arbeitgeber weder Pensionskasse, noch Pensionsfonds zur betrieblichen Altersvorsorge angeboten, so hat der Arbeitnehmer zumindest Anspruch auf eine staatlich geförderte Direktversicherung.


Frank Nicklis

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