| Dienstunfähigkeit |
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bei Beamten die auf Probe oder Widerruf arbeiten und dienstunfähig werden, kann es zu einem besonderen Problem kommen: Die von einer Dienstunfähigkeit betroffenen Beamten werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und so gestellt, als ob diese immer als Angestellte gearbeitet hätten. Die Versicherungen haben jedoch die Bedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung um entsprechende Regelungen, die die Dienstunfähigkeit betreffen erweitert, Wenn ein Beamter nachweisen kann, dass er nicht nur dienstunfähig sondern auch berufsunfähig ist, bleibt ein Anspruch auf eine Rente erhalten und es kommt wie vereinbart zu entsprechenden Rentenzahlungen, die bis zum vereinbarten Ablauftermin gezahlt werden. Sollten die Unterhaltsleistungen eingestellt werden, erfolgen auch keine Zahlungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung, jedoch nur wenn der Beamte aufgrund einer medizinisch festgestellten Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Jeder Beamte der beim Bundesgrenzschutz, bei der Feuerwehr, Polizei, Justiz und Zoll arbeitet kommt in den Genuss spezieller Bedingungen bei der Dienstunfähigkeitsversicherung aufgrund der höheren gesundheitlichen Risiken in den genannten Bereichen. Besonders wichtig sind hier Weiterversicherungsmöglichkeiten nach einem Berufseinstieg und zwar ohne eine erneute Risikoprüfung und unter Anerkennung des Eintrittsalters bei Versicherungsbeginn. Ein wichtiger Punkt beim Berufseinstieg eines Beamten ist, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, welche die besonderen Risiken des eigenen Beamtenverhältnisses und der speziellen Tätigkeit versichert. Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeits-, oder Dienstunfähigkeitsversicherung sollten die Angebote genau verglichen werden. Als erstes sollte der Versicherungsumfang und die daraus resultierenden Leistungen, und als letztes die Prämie einem genauen Vergleich unterzogen werden. Junge Versicherte können in den Genuss von Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre kommen und zwar ohne einen neuen Gesundheits-Check. Es sollte jeden Fall eine fachkundige Beratung Anspruch genommen werden, egal ob man sich für eine Privatrente, eine Berufs-, oder Dienstunfähigkeitsversicherung interessiert, da die Bedingungen für Leistungen sehr umfangreich sind. Peter Lehmann
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