Die Hausratversicherung
Wer einen eigenen Haushalt hat und nicht auf Apfelsinenkisten wohnt, braucht in der Regel eine Hausratversicherung. Über eine Million Einbruchsdelikte werden Jahr für Jahr registriert.

Was gehört eigentlich zum Hausrat?
Vereinfacht formuliert: Hausrat sind alle Gegenstände, die üblicherweise bei einem Einzug mitgebracht oder bei einem Umzug mitgenommen werden.
Hausrat sind nicht nur Möbel, Teppiche, Wäsche, Bekleidung, elektrische und optische Haushaltsgeräte, sondern z. B. auch Gardinen, Bücher, Schallplatten und Musikinstrumente, Bargeld, Wertpapiere und Wertsachen. Sogar Camping-Ausrüstungen, Sportgeräte wie Surfbretter, Falt- und Schlauchboote sowie dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände zählen dazu. Ebenso Rundfunk- und Fernseheinzelantennen und Markisen, die nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Dabei ist fremdes Eigentum mitversichert. Ausgenommen ist lediglich das Eigentum von Untermietern.

Wo ist der Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung samt Garage in der Nähe des Versicherungsgrundstückes und Nebenräumen auf dem Versicherungsgrundstück.


Für Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie für Markisen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Hausratversicherung kommt sogar für Schäden außerhalb der Wohnung auf: Sie zahlt auch für Sachen, die auf Reisen mitgeführt werden, sich am Arbeitsplatz oder sonst vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden (so g. Außenversicherung). Erstattet wird nach den jeweiligen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen "VHB" ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme, wobei ein Höchstbetrag festgelegt ist, nach den "VHB 92" bis zu 20 % und höchstens 10.000,- Euro.

Heidi Lehmann Versicherungsberatung Aacon

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