| Die Hausratversicherung |
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Wer einen eigenen Haushalt hat und nicht auf Apfelsinenkisten wohnt, braucht in der Regel eine Hausratversicherung. Über eine Million Einbruchsdelikte werden Jahr für Jahr registriert. Was gehört eigentlich zum Hausrat? Wo ist der Versicherungsort? Für Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie für Markisen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Die Hausratversicherung kommt sogar für Schäden außerhalb der Wohnung auf: Sie zahlt auch für Sachen, die auf Reisen mitgeführt werden, sich am Arbeitsplatz oder sonst vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden (so g. Außenversicherung). Erstattet wird nach den jeweiligen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen "VHB" ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme, wobei ein Höchstbetrag festgelegt ist, nach den "VHB 92" bis zu 20 % und höchstens 10.000,- Euro. Heidi Lehmann Versicherungsberatung Aacon
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