Der Autoschutzbrief
Das am häufigsten genutzte Fortbewegungsmittel im Urlaub ist das Auto bzw. das Motorrad. Bei einem Unfall, einer Panne oder Erkrankung kann der Autoschutzbrief durchaus hilfreich sein. Die Schutzbriefversicherung trägt regelmäßig die Kosten für

  • Pannenhilfe
  • Bergen des Fahrzeugs
  • Ersatzteilversand
  • Fahrzeugrücktransport und -unterstellung
  • die Übernachtung (bis 52,- € pro Person und Nacht, höchstens aber drei Nächte)
  • Mietwagen
  • Bahnreise


Bei Erkrankung oder Verletzung von Fahrzeuginsassen finanziert die Autoversicherung den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport an den Wohnort. Gezahlt wird in unbegrenzter Höhe - ob mit Krankenwagen, Bahn oder Flugzeug. Sind Ehegatten mit minderjährigen Kindern unterwegs, wird nicht nur der Krankenrücktransport bei einer Reise mit dem Pkw finanziert, sondern auch bei einer Reise per Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug.

Als weitere Serviceleistungen gelten:

  • Ersatz von Reisedokumenten
  • Unterstützung bei Verlust von Zahlungsmitteln
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Kostenerstattung bei Reiseabbruch
  • Hilfe in Notfällen

Nach den allgemeinen Bedingungen für die Schutzbriefversicherungen (AB Schutzbrief 96) besteht Versicherungsschutz grundsätzlich für alle Schadensfälle in Europa und in den an das Mittelmeer grenzenden außereuropäischen Ländern.

Scholz VIS

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