| Bestattungsvorsorge oder einfach Sterbegeldversicherung |
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Am 01.01.2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld gestrichen, ersatzlos. Die Beerdigungen müssen nunmehr aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Keine finanzielle Unterstützung mehr durch die gesetzliche Kasse. Daher kann es schnell zu finanziellen Problemen kommen, denn der Tod eines Angehörigen kommt doch immer überraschend. Den letzten Gang tun Sie und Sie tun ihn allein, da sollte doch für die letzte Ruhe alles getan sein und dies schon zu Lebzeiten.
Es gibt viele Versicherer die eine Bestattungsvorsorge anbieten, von daher ist der behrens-makler-gbr.de/sterbegeldversicherung.html">Sterbegeldversicherung vergleich auch hier sinnvoll. Reicht die Standart Sterbegeldversicherung oder möchten Sie die erweiterte Bestattungsvorsorge mit zusätzlichen Leistungen. Sie beinhaltet meist einen festen Bestatter, einen bestimmten Friedhof und Sie legen fest welcher Blumenschmuck aufs Grab gelegt wird, welche Karten für den Nachruf versendet werden, ob eine Trauerfeier stattfindet und, und, und.
Rein auf den Todesfall ausgerichtet und ohne weiteren Schnickschnack ist die Sterbegeldversicherung. Hier kommt ausschließlich die Versicherungssumme nebst Überschüssen zur Auszahlung wenn die versicherte Person verstorben ist. Meist laufen diese Art von Verträgen ein Leben lang. Die Beiträge müssen in fast allen Fällen nur bis zum 85. Lebensjahr gezahlt werden und dann läuft der Vertrag ohne weitere Beitragszahlung weiter. Die eingezahlten Beiträge werden wie bei der Lebensversicherung verzinst und mit Überschüssen erweitert. So kommt in vielen Leistungsfällen eine höhere Summe zur Auszahlung als die anfänglich vereinbarte Versicherungssumme. Fast alle Gesellschaften haben eine Karenzzeit/ Wartezeit von 1 bis 3 Jahren. Daher werden bei Antragstellung auch keine Gesundheitsfragen gestellt. Im laufe der Wartezeit wird nicht die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Hier werden meist nur die Beiträge erstattet oder anteilig die Versicherungssumme ausgezahlt. In einigen Fällen wird bei einem Unfalltod in der Karenzzeit die volle Summe gezahlt. Die monatlichen Beiträge sind für die angebotene Versicherungssumme angemessen und richten sich nach dem Eintrittsalter.
Autor: Andreas Donsbach E-Mail: info(ät)behrens-makler-gbr.de |
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