Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit ist nicht mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen


Oft werden die Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit in einem Atemzug gebraucht und manchmal auch als Synonyme behandelt. Doch dem ist nicht so: Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind klar zu unterscheiden. Der Betroffene merkt dies spätestens bei der Beanspruchung der staatlichen Rentenleistung im Fall einer auftretenden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.

Wer einen Blick in die Berufsunfähigkeitsstatistik wirft, der kann feststellen, dass heute bereits jeder vierte Bundesbürger seinen ausgeübten Beruf nicht mehr bis zum regulären Rentenalter ausführen kann.
Die Gründe für eine vorzeitige Berufsunfähigkeit sind dabei vielfältig – sie reichen von typischen Abnutzungserscheinungen wie Schäden an Gelenken oder Wirbelsäule über Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems bis hin zu seelischen und psychischen Krankheitsbildern.
Die erwähnten Auslöser sind natürlich stark vom ausgeübten Berufsbild abhängig.
Wer jedoch glaubt, dass nur „gefährliche“ Berufe vom Phänomen der Berufsunfähigkeit betroffen sind, der irrt. Immer mehr tauchen auch Berufe mit überwiegend sitzender Tätigkeit in der Statistik auf. Der klassische Berufsunfall macht weniger als 10% der registrierten Berufsunfähigkeitsopfer aus.

Die Bedeutung einer eigenverantwortlichen Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit hat durch die vor einigen Jahren durchgeführte Gesetzesänderung noch einmal deutlich an Bedeutung zugenommen.
Wer nämlich 1961 oder später geboren ist, der bekommt nur noch die volle staatliche Rentenleistung bei Erwerbsunfähigkeit – also dann, wenn man praktisch gar nicht mehr arbeiten kann.
Erwerbsunfähigkeit bedeutet hier konkret, dass der Betroffene nicht mehr dazu in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich einer Tätigkeit nachzugehen. Wohlgemerkt irgendeiner Tätigkeit und nicht nur im bisher ausgeübten Berufsfeld. Ansonsten erwartet den Betroffenen durch die erwähnte Gesetzesänderung eine Leistungskürzung um 50%.
Wer in der Lage ist sechs Stunden täglich zu arbeiten – wiederum in irgendeiner Form – der geht genauso leer aus wie derjenige, der noch keine fünf vollen Jahre lang in die Sozialversicherung einbezahlt hat.

In Anbetracht dieses existentiellen Risikos gilt es heutzutage frühzeitig für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte in jedem Fall die sog. Berufsunfähigkeitslücke zu schließen in der Lage sein. Diese Versorgungslücke stellt die Differenz zwischen dem aktuellen Nettoeinkommen und der Höhe der gesetzlichen Rentenleistung zum aktuellen Zeitpunkt zuzüglich evtl. sonstiger Einnahmen dar.

Die privaten Berufsunfähigkeitsversicherer bieten sehr unterschiedliche, kundenindividuelle Lösungen an. Ein kostenloser Versicherungsvergleich eröffnet dem Interessenten die Möglichkeit, den Markt vorab zu sondieren.


Oliver Sinz,
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