Wissenswertes über Abwasser

Unter dem Begriff Abwasser versteht man durch Gebrauch verunreinigtes Wasser bzw. Niederschlagswasser, das von befestigten Flächen abfließt und dadurch verschmutzt wird. Abwasser wird hierzulande normalerweise behandelt und in gereinigtem Zustand wieder in Gewässer eingeleitet.

Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Abwasser – den sogenannten Niederschlagsabfluss und den Trockenwetterabfluss. Der Niederschlagsabfluss wird auch als Regenwetterabfluss bezeichnet. Dieser wird zum Abwasser gerechnet, da der Regen aus der Atmosphäre Ruß, Staub und Pollen löst und von Dächern, Straßen und landwirtschaftlichen Flächen Schadstoffe mitschwemmt.

Der Trockenwetterabfluss hingegen umfasst das sogenannte Fremdwasser und das Schmutzwasser. Schmutzwasser ist Abwasser aus Toiletten, Küchen und Waschmaschinen, sowie gewerbliche Abwasser aus Betrieben, das in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird.

Beim Fremdwasser handelt es sich um alle Arten von unverschmutztem Wasser (außer Regenwasser), das eigentlich nicht in die Kanalisation gelangen soll, aber trotzdem dort hineingelangt (hierzu zählt z.B. Grundwasser).

Laut Landeswassergesetzen sind die Gemeinden, in denen das Abwasser anfällt, für dessen Entsorgung zuständig. Kleinere Städte und Gemeinden sind oft zu sog. Abwasserzweckverbänden zusammengefasst.

Ist man als Privatperson nicht an die Kanalisation angeschlosssen, muss man das angefallene Abwasser selbst abholen lassen oder mittels geeigneter Abwasserpumpen bzw. Schmutzwasserpumpen ableiten lassen und über eine eigene kleine Kläranlage reinigen lassen. Die Abwasserbeseitigungspflicht liegt in so einem Fall beim Grundstückseigentümer; dieser muss darauf achten, dass sein Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik laut Abwasserrahmenplan von den Wasserbehörden zugelassen ist – dies gilt aber im allgemeinen für alle Anlagen, die über eine bauaufsichtliche Zulassung verfügen.


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