| Rechtsschutz - Auf die Kleinigkeiten achten |
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Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sollten Sie sich Gedanken über die zu versichernden Bereiche machen. Nicht immer ist es von Nöten ein komplettes Paket zu nehmen. In vielen Fällen ist es so, dass erst ein Schadenfall zeigt, dass verschieden Bereiche mit der jetzigen Police nicht versichert sind. Achten Sie, egal ob mit bestehendem Vertrag oder vor Neuabschluss auf die Kleinigkeiten: Prüfen Sie die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Und vergleichen Sie die Leistungen der Rechtsschutzversicherung von verschiedenen Anbietern, denn hier gibt es sehr große Unterschiede und dies nicht nur im Beitrag. So kann es in verschiedenen Bereichen dazu kommen, dass der Versicherungsschutz nicht voll greift. Zum Beispiel im Familien und Erbrecht ist die Übernahme von Kosten an bestimmte Vorgaben gekoppelt. Diese sind in den ARBs genau beschrieben. Zum Beispiel bei der Leistungsart für Erbrecht kann festgelegt sein, dass die Kosten eines Anwaltes der bei der Abwicklung und Verteilung des Nachlasses behilflich war, nicht durch die Versicherung übernommen werden. Jedoch bei Streitigkeiten ums Erbe nach dem Todesfall eines Angehörigen aber wieder Versicherungsschutz besteht. Meist aber nur bis zu einer bestimmten Grenze, die aus der Police hervorgeht oder beim Versicherer erfragt werden kann. Hier kann auch schon der Rechtsschutzversicherung vergleich helfen. Achten Sie auf die zu versichernden Bereiche bzw. Leistungsarten, denn nicht immer haben Sie sofort vollen Versicherungsschutz. Zu Beginn eines Vertrages, sofern er neu abgeschlossen wurde besteht eine dreimonatige Wartezeit. Es kann durchaus vorkommen, dass schnell noch eine Rechtsschutzpolice abgeschlossen werden muss um evtl. gegen eine drohende Angelegenheit vorzugehen. Vorsicht: Informieren Sie sich hierüber im Voraus, denn nicht immer erkennt der Versicherer den Leistungsfall an. Denn der Versicherungsfall kann schon viel früher eingetreten sein als man vermutet. Achten Sie beim Abschluss auch auf die Vertragslaufzeit. Eine einjährige ist meist sinnvoller als sich fünf Jahre zu binden. Auch hier muss nicht unbedingt der Dauerrabatt die Prämie günstiger machen, denn es geht auch ohne. Autor: Andreas Donsbach E-Mail: info(ät)behrens-makler-gbr.de |
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