Rechtliche Aspekte der Arzt-Homepage

Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz, Elektronisches Geschäftsverkehr Gesetz, Mediendienste-Staatsvertrag, Werbebeschränkungen aus berufsrechtlichen Regelungen usw.:

Wer bei seinem Internetauftritt die rechtlichen Aspekte vernachlässigt, kommt schnell mit dem Gesetz in Konflikt und riskiert eine Abmahnung, den Unterlassungsprozess mit allen damit verbundenen Kostenfolgen und muss seinen Mitbewerbern gegebenenfalls Schadenersatz leisten.

Gerade bei der Erstellung einer Praxis-Homepage müssen einige wichtige Punkte beachtet werden. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren die Werbung für Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung liberalisiert und auch der Bundesgerichtshof schließt sich in einem aktuellen Urteil (I ZR 167/01) dieser Linie an. Dennoch bleibt die ärztliche Homepage ein Spagat zwischen erlaubter sachlicher Information einerseits und berufswidriger Werbung anderseits. Die Erstellung von Internetseiten für Arztpraxen ist also nach wie vor eine Aufgabe für Fachleute.

UWebbing ist Spezialist für die Erstellung von Arzthomepages und kennt und berücksichtigt alle rechtlichen Aspekte bei der Entwicklung von Webseiten in diesem Umfeld. Insbesondere orientiert sich UWebbing Internet Services an:

  • Musterberufsordnung für Ärzte in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammern
  • Informationen der Bundesärztekammer
  • Elektronischer Geschäftsverkehr - Gesetz (EGG)
  • Teledienstegesetz (TDG)
  • Heilmittelwerbegesetz (HWG)
  • Urheberrecht (UrhG)
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Urteil Landgericht Trier (Außendarstellung Zahnarztpraxis)
  • Urteil Bundesgerichtshof (Arztwerbung im Internet)
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