Markenrecht, Markenbewertung und Patente
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des gewerblichen
Rechtsschutzes. Markenrechte
können auf nationaler und internationaler Ebene mit sehr
unterschiedlichen Kosten angemeldet werden und bestehen. So gibt es
nationale Marken, Europa-Marken und internationale Marken. Um
Markenrechte wirksam abzusichern ist meist eine Anmeldung in
Warenklassen erforderlich. Nur noch selten führt der reine
Geschäftsverkehr zum natürlich entstehenden Markenwert, der
sich meist auf wenige Geschäftsfeldklassen beschränkt und
im deutschen Steuerrecht nicht als Anlagegut gilt. Er kann Banken
aber oft als Sicherheit dienen, wenn das Gutachten von einem in der
Bankenwelt anerkannten Experten wie Patentanwälten
oder Wirtschaftsrechtprofessoren angefertigt wurde. Falls dies nicht
der Fall ist, sind Gutachten zwar oft interessant, aber materiell oft
wertlos, obwohl sich inzwischen viele Unternehmensberater auf das
Gebiet der wirtschaftlichen Beurteilung von Schutzrechten
spezialisiert haben und diese auf breitem Feld recherchieren.
Das
kaufmännische Wissen haben die Banken selbst und wissen, wie
schnell sich der entsprechende Part des Unternehmensumfeldes ändern
kann. Bei Gutachten oder Markenrecherchen geht es zunächst um
die Auswahl der geeigneten Instrumente und Klassifizierungen, damit
der Markenanmelder in seinen künftigen Aktivitäten mit der
Marke optimal abgesichert ist. Auch von Rechtsanwälten kann die
Markenanmeldung ausgearbeitet und prioritätswahrend beim
deutschen und Europäischen Markenamt hinterlegt werden. Der
Anmelder erhälte eine Markenurkunde oder eine für ein
Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder Patent auf technische
Erfindungen. Nun muss noch die verschiedene Widerspruchsfrist
abgewartet werden. Das Wissen um technische Möglichkeiten oder
andere gewerbliche Schutzrechte wie Marken steht dann allen zur
Verfügung, die immateriellen Güter dürfen aber
befristet nicht von allen benutzt werden. Der Anreiz zur Publikation
gesellt sich somit zum Ansporn Dinge überhaupt zu entwickeln,
weil man sie monopolähnlich verwenden darf. Patente müssen
gewerblich nutzbar und vollkommen neu sein, auf einer das normale
Können eines Fachmannes übersteigenden Arbeit beruhen und
müssen allgemein einsehbar verfasst werden. Das Patentamt und
Markenamt prüfen Anträge nicht bis in jedes Detail.
Vielmehr sollen andere Experten auf speziellen Gebieten ermuntert
werden, sich selbst damit zu beschäftigen und etwas
gewinnbringend zu verbessern.
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