| Markenrecht, Markenbewertung und Patente |
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Das Markenrecht ist ein Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes. Markenrechte können auf nationaler und internationaler Ebene mit sehr unterschiedlichen Kosten angemeldet werden und bestehen. So gibt es nationale Marken, Europa-Marken und internationale Marken. Um Markenrechte wirksam abzusichern ist meist eine Anmeldung in Warenklassen erforderlich. Nur noch selten führt der reine Geschäftsverkehr zum natürlich entstehenden Markenwert, der sich meist auf wenige Geschäftsfeldklassen beschränkt und im deutschen Steuerrecht nicht als Anlagegut gilt. Er kann Banken aber oft als Sicherheit dienen, wenn das Gutachten von einem in der Bankenwelt anerkannten Experten wie Patentanwälten oder Wirtschaftsrechtprofessoren angefertigt wurde. Falls dies nicht der Fall ist, sind Gutachten zwar oft interessant, aber materiell oft wertlos, obwohl sich inzwischen viele Unternehmensberater auf das Gebiet der wirtschaftlichen Beurteilung von Schutzrechten spezialisiert haben und diese auf breitem Feld recherchieren. Das kaufmännische Wissen haben die Banken selbst und wissen, wie schnell sich der entsprechende Part des Unternehmensumfeldes ändern kann. Bei Gutachten oder Markenrecherchen geht es zunächst um die Auswahl der geeigneten Instrumente und Klassifizierungen, damit der Markenanmelder in seinen künftigen Aktivitäten mit der Marke optimal abgesichert ist. Auch von Rechtsanwälten kann die Markenanmeldung ausgearbeitet und prioritätswahrend beim deutschen und Europäischen Markenamt hinterlegt werden. Der Anmelder erhälte eine Markenurkunde oder eine für ein Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder Patent auf technische Erfindungen. Nun muss noch die verschiedene Widerspruchsfrist abgewartet werden. Das Wissen um technische Möglichkeiten oder andere gewerbliche Schutzrechte wie Marken steht dann allen zur Verfügung, die immateriellen Güter dürfen aber befristet nicht von allen benutzt werden. Der Anreiz zur Publikation gesellt sich somit zum Ansporn Dinge überhaupt zu entwickeln, weil man sie monopolähnlich verwenden darf. Patente müssen gewerblich nutzbar und vollkommen neu sein, auf einer das normale Können eines Fachmannes übersteigenden Arbeit beruhen und müssen allgemein einsehbar verfasst werden. Das Patentamt und Markenamt prüfen Anträge nicht bis in jedes Detail. Vielmehr sollen andere Experten auf speziellen Gebieten ermuntert werden, sich selbst damit zu beschäftigen und etwas gewinnbringend zu verbessern. |
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