| Kein Recht auf Parabolantenne? |
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Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof haben Grundsatzurteile zur umstrittenen Rechtsfrage des Anspruchs von ausländischen Mietern auf Nutzung einer Parabolantenne trotz Breitbandkabelanschlusses gefällt. Bisher war die Frage, ob ausländische Mieter eine Parabolantenne gegen den Willen des Vermieters installieren dürfen, sehr umstritten. Tendenziell wurde den Mietern der Anspruch trotz vorhandenem Breitbandkabelanschluss zugesprochen. Viele Vermieter wollen verhindern, dass die von außen sichtbaren Parabolantennen das Gesamtbild ihres Hauses beeinträchtigen. Demgegenüber hat der Mieter einen Anspruch darauf, sein Informationsbedürfnis zu befriedigen. Auf Grund der technischen Entwicklung ist es jedoch möglich, auch über den Breitbandkabelanschluss ausländische Heimatsender zu empfangen. Es entstehen jedoch Zusatzkosten. Diese Zusatzkosten seien aber nicht so hoch zu bewerten wie das Eigentumsrecht des Vermieters. Nach den neuen Urteilen wurde nunmehr entschieden, dass der Mieter trotz anfallender Gebühren auf den vorhandene Breitbandkabelanschluss verwiesen werden kann.Diese Grundsatzentscheidungen dürften dazu führen, dass die Instanzgerichte in Zukunft nur noch bei besonderen Konstellationen einen Anspruch auf Installation zusprechen werden. Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung auch in Zukunft nicht schematisch erfolgen wird. Beide hier angeführten Entscheidungen betonen, dass in jedem Einzelfall eine Abwägung vorzunehmen ist. |
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