| Insolvenzsicherung für Betriebsrenten |
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Bonn/Berlin - Die Finanzierung der Insolvenzsicherung von Betriebsrenten über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) wird aller Voraussicht nach auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Das sieht der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsrentengesetzes vor. „Durch die Umstellung von der Teilumlagefinanzierung auf volle Kapitaldeckung soll der PSVaG und damit die Insolvenzsicherung von Betriebsrenten langfristig stabilisiert werden“, so der Bonner Wirtschaftsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kollegen http://www.justus-online.de im Gespräch mit dem Onlinemagazin NeueNachricht http://www.ne-na.de. Folge: Nicht nur der durch Insolvenz bedingte Ausfall laufender Versorgungsleistungen, sondern auch bestehende Versorgungsanwartschaften sollen bereits im Jahr der Insolvenz von den Mitgliedsunternehmen des PSVaG über Beiträge vollständig ausfinanziert werden.
„Für die Mitgliedsunternehmen des PSVaGs bringt der Systemwechsel kurz- und mittelfristig höhere Beiträge zur Insolvenzabsicherung und damit höhere Betriebsausgaben“, warnt Mingers „Zudem sind Auswirkungen auf Löhne und Preise zu erwarten“. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird dem Bundesrat zugeleitet, der dazu vor der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung nehmen kann. |
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