| Waren die Nachwahlen in Dresden 2005 verfassungsgemäss? Karlsruhe und Bundesratsinitiative. |
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Bremervörde/Karlsruhe, 4. September 2006. Das Bundesverfassungsgericht prüft zur Zeit die Frage, ob es bei der Dredner Nachwahl zum Deutschen Bundestag 2005 eine gerechtfertigte Verletzung der in der Verfassung garantierten Wahlgleichheit jeder Stimme gegeben hat und ob bestehende Wahlgesetze richtig angewendet wurden. Da eine Kandidatin in Dresden im letzten Jahr verstarb, wurde eine bereits damals umstrittene Nachwahl durchgeführt, bei der die Dresdner Nachwähler das Ergebnis der restlichen Wähler kannten. Dadurch wurde dem Dresdner Wähler ein strategischer Wahlkampf und eine strategische Stimmabgabe ermöglicht. Nachdem im Bundestag allein 25 Wahlbeschwerden zu diesem Thema abgelehnt wurden, ist nun in einer Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht zu entscheiden, ob der Grundsatz, das jede Stimme den gleichen Wert in einer Wahl haben muss, in Dresden umgesetzt werden konnte. Eine Bundesratsinitiative zur Änderung bestehender Gesetze gibt es bereits, das Verfassungsgericht kann mit einer Annahme und positivem Entscheid der Wahlprüfuungsbeschwerde den politischen Druck zu einer demokratischeren Lösung erhöhen. Und Neuwahlen anordnen. Der Änderungsentwurf des Bundesrates sieht vor, das im Todesfall eines Kandidaten ein anderer nachrückt, wodurch sich eine Nachwahl erübrigt.
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