Beamtendarlehen beamtenkredit online - Informationen über günstige Kredite

Informationen über Beamtendarlehen und günstige Kredite für Beamte

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FAQ

Fragen, die von Interessenten immer wieder gestellt werden:

 

 

Ist auch bei negativer Schufa (Kreditkündigung, Mahnbescheid, o.

ä) ein Darlehen möglich?

Antwort: Nein, da gibt es keine Chance.

 Auch dann nicht, wenn der Schufa-Eintrag als erledigt gekennzeichnet ist!

  ( der Negativeintrag muss gelöscht werden ) 

 

Kann ich als Beamter auf Probe ein Beamtendarlehen in Anspruch nehmen?

Antwort: Ja, Sie sollten jedoch mindestens 25 Jahre als sein. Ansonsten koennen wir Ihnen

 einen langfristigen Ratenkredit vermitteln.

 

Kann ich als Angestellter im Öffentlichen Dienst ein Beamtendarlehehn bekommen?

Antwort: Ja, als unkündbarer Angestellter müssen Sie 40 Jahre alt sein und mindestens

 15 Jahre ununterbrochen im Öffentlichen Dienst beschäftigt sein 

 

Muss ich mit dem neuen Beamtendarlehen alle meine Kredite ablösen, auch meine Pkw-

Finanzierung?

Antwort: Es müssen alle Konsumentenkredite u. damit auch Pkw-Kredite abgelöst werden,

 wenn diese immer mit einer Lohn- und Gehaltsabtretung abgesichert sind.

  Ausgenommen davon sind Baufinanzierungen sowie u.U. Pkw-Leasingverträge

 

Muss ich meine bestehenden Kredite selbst ablösen?

Antwort: Nein, die Kredite werden durch den Beamtendarlehnsgeber abgelöst; der Rest des

 neuen Beamtendarlehns wird auf Ihr Girokonto überwiesen.

 

Muss mein Ehepartner den Darlehnsvertrag mitunterschreiben?

Antwort: Ja, auch dann wenn Ehepartner keine Einkünfte erzielt. Ohne Unterschrift des 

  Ehepartners kann nur ein langfristiger Ratenkredit beantragt werden

 

Kann ich Darlehns-Sondertilgungen leisten?

Antwort: Ja, Sie können das Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen.

 Durch Teil-Tilgungen reduzieren Sie damit Ihre monatliche Zinslast.

  Wird das Darlehen komplett vorzeitig zurückgezahlt, kann der LV-Vertrag

a) beitragsfrei gestellt werden oder b) gekündigt werden oder c) weitergeführt

 werden ( als zus. Altersvorsorge )

 

Kann die Ablaufleistung aus der Lebensversicherung garantiert werden?

Antwort: Eine Garantie kann nur in Höhe der Lebensversicherungssumme gegeben werden.

 Die Höhe der voraussichtlichen Ablaufleistung richtet sich nach der künftigen 

 Wirtschaftlichkeit der Versicherungsgesellschaft u. darf nicht garantiert werden.

 

Was geschieht mit dem Darlehen, wenn ich während der Darlehnslaufzeit sterbe?

Antwort: Ihre Familie ist abgesichert! Das Darlehen wird durch die Lebensversicherung

 sofort zurückgezahlt, die Gewinnanteile aus der Lebensversicherung werden an

 Ihre Hinterbliebenen ( Bezugsberechtigten ) ausgezahlt. 

 

Anfrage unter: http://www.top-finanz.de

Andreas Wendholt

46325 Borken

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