| Kosten beim Arzt und der Faktor 3.5 |
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Wussten Sie, welche Spielräume Ärzte bei der Kalkulation von Preisen haben? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Ärzte eine feste Gebührenordnung haben, nach der sie mit der Krankenkasse oder bei privaten Versicherten direkt abrechnen. Aber ich bin eines besseren belehrt worden:. Als ich vor 3 Wochen einen Kostenvoranschlag von meinem Zahnarzt bekommen habe (2 Kronen mit einer Brücke) für 1043 Euro, hat mich schier der Schlag getroffen - vor allem weil meine Krankenkasse sich trotz Bonusheftchen (30%) mit nur 450 Euro an den Kosten beteiligt haben. Im Gespräch mit der Krankenkasse habe ich mich dann aufklären lassen, dass ein Zahnarzt eine sogenannte Gebührenordnung als Abrechnungsbasis hat - jedoch darf ein Zahnarzt die festgeschriebenen Gebühren mit einem Faktor von 1.0 - 3.5 multiplizieren - das bedeutet, dass eine Behandlung, die bei einem Zahnarzt 100 Euro kostet, bei einem anderen 350 Euro kosten kann. Hinzukommt noch, dass es keinerlei Kostenkontrolle bei den Laborarbeiten gibt - hier kann ein Labor tatsächlich das verlagen, was es möchte. Somit ergeben sich bei Zahnärzten Preisunterschiede von weit über 50%.Da ich meine Zuzahlung von 580 Euro (1043 Euro abzgl. Kassenanteil von 450 Euro) mir absolut nicht leisten kann, hat mich meine Versicherung auf www.arzt-preisvergleich.de aufmerksam gemacht, wo man kostenlos die Preise von Zahnärzten bei einer spezifischen Behandlung vergleichen kann. Und das Beste: Ich habe dort einen Zahnarzt gefunden, der mir die Behandlung für 510 Euro angeboten hat - somit mußte ich nur noch 60 Euro dazuzahlen. Und das Beste: Der Zahnarzt war wirklich super gut, was mir zeigt, dass auch im Gesundheitswesen ein günstiger Preis definitiv nicht schlechte Qualität bedeutet. Inzwischen habe ich gelernt dass auch alle anderen Ärzte die Preise "frei Schnautze" kalkulieren können - ich rate daher jedem, vor dem nächsten Arztbesuch dringend einen Preisvergleich zu machen - entweder im Internet oder durch persönlichen Besuch bei mehreren Ärzten.
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